Die Schnupperlehre (SL) bietet den Jugendlichen durch persönliches Erleben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Interessen im direkten Kontakt mit dem gewünschten Beruf zu überprüfen.
Die Schnupperlehre soll das Wesentliche eines Berufes aufzeigen: Insbesondere die Tätigkeiten, die Anforderungen, die Ausbildungsrichtlinien und die Weiterbildungsmöglichkeiten, die Berufsatmosphäre, die Arbeits- und Berufsverhältnisse sowie die Zukunftsaussichten.
An der OS Gurmels fördern wir die Schnupperlehren. Damit der Unterricht auch so gut wie möglich durchgeführt werden kann, schnuppern die Schüler:innen vorerst – wenn möglich – während den Schulferien. Ausserdem folgen wir folgenden Prinzipien.
9H: In Ausnahmefällen können Eltern ein Urlaubsgesuch einreichen.
10H: Schüler:innen schnuppern während der Berufswahlwoche, welche je nach Schuljahr Ende Januar – Anfang Februar stattfindet. Im Prinzip bewilligt die Schuldirektion 5 zusätzliche Tage während der Schulzeit.
11H: Schüler:innen können nach Bedarf schnuppern gehen.
VERFAHREN
- Sobald der Schnupperlehre mit dem Unternehmen organisiert ist, stellen die Erziehungsberechtigten über Klapp einen Urlaubsantrag an die Schuldirektion. Das Gesuch soll mindestens eine Woche vorher eingereicht werden.
- Die Schülerin oder der Schüler füllt auch die ersten Punkte des Dokumentes „Leitfaden für die Schnupperlehre“: Siehe erste Hälfte der Seite 6. Das Dokument steht im Klassenzimmer, im Schulsekretariat oder Online zur Verfügung. Das Dokument wird von der Klassenlehrperson unterschrieben. Dies ist Teil des Urlaubsgesuches und muss im Prinzip auch mindestens eine Woche vorher bei der Schuldirektion eingereicht werden.
- Die Schuldirektion analysiert das Gesuch und informiert die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrperson über seinen Entscheid.
- Die Schülerin oder der Schüler ist verantwortlich die schulische Arbeit vor- oder nachzuholen. Sie oder er erkundigt sich bei den entsprechenden Lehrpersonen nach dem verpassten Lernstoff und arbeitet ihn selbstständig auf.