Unterstützungsmassnahmen

Im Kanton Freiburg gibt es für Schüler:innen verschiedene Unterstützungsmassnahmen, die im Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule definiert sind.

An der OS Gurmels schenken wir den Schüler:innen mit besonderem Bildungsbedarf spezielle Aufmerksamkeit. Bei Bedarf beantragt die Lehrperson in Zusammenarbeit mit den Eltern geeignete Unterstützungsmassnahmen.

Wird keine andere Behörde als zuständig bezeichnet, so entscheidet die Schuldirektion über die Gewährung und den Umfang der niederschwelligen Unterstützungsmassnahmen. Dabei stützt sie sich auf die Stellungnahme der zuständigen Fachpersonen, auf die rechtlichen Grundlagen und auf die bestehenden finanziellen und personalen Ressourcen.