Pädagogischer Stützunterricht (PSU)

PSU hilft den Schüler:innen, eine vorübergehende Leistungsschwäche zu überwinden.   

An der OS Gurmels können die Lehrpersonen einen PSU beantragen. Die Eltern werden von den Lehrpersonen vor dem Gesuch angehört.

Die Schuldirektion entscheidet über die Gewährung und den Umfang von PSU. Der Entscheid betrachtet den schulischen Bedarf, aber auch die finanziellen und personalen Möglichkeiten.

An der OSG dauert der PSU maximal 8 Lektionen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Bedarf besteht und die finanziellen und personalen Ressourcen verfügbar sind. Die Schuldirektion unterbricht den PSU bei fehlender engagierten Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers.

Bedingungskriterien für das Gesuch durch die Klassen- oder Fachlehrpersonen 

  • Leistungsschwäche ist nicht nur durch fehlende Aufmerksamkeit und auffälliges Verhalten, die den Unterricht und den Lernprozess beeinträchtigen, bedingt und 
  • Leistungsschwäche wird als vorübergehend eingeschätzt und 
  • Notendurchschnitt im betroffenen Kernfach < 3.5 oder 
  • 2 ungenügende Notendurchschnitte in Kernfächern 
  • Oder: Rückstand infolge krankheitsbedingter Schulabwesenheit oder Schulbesuch im Ausland