Urlaub

Einer Schülerin oder einem Schüler kann ein Urlaub gewährt werden, wenn stichhaltige Gründe vorliegen. Berücksichtigt werden dabei nur hinreichend nachgewiesene Gründe, die in Ausnahmefällen Vorrang vor der Schulpflicht haben können.

Für mehr Informationen können Sie die Schuldirektion kontaktieren oder ein Gesuch per KLAPP einreichen