Jokertage

Jokertage: Bedingungen und Modalitäten für das Schuljahr 2024/25


Sehr geehrte Eltern

Gemäss dem Schulgesetz und seinem Reglement können Eltern (nach vorgängiger Benachrichtigung) ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.

Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern informieren die Schule mindestens 1 Woche im Voraus über die Inanspruchnahme eines Jokertages über KLAPP. Bei ausserterminlicher Meldung (< 1 Woche – 7 Tage) wird der Jokertag oder der Jokerhalbtag nicht akzeptiert.  

Die Schülerin oder der Schüler informiert sich bei den Lehrpersonen über den verpassten Schulstoff und holt diesen vor oder nach. Die verpassten Leistungsnachweise werden nach der Rückkehr, gemäss den von der Lehrperson entschiedenen Modalitäten, abgelegt.

An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden: