Jokertage

Jokertage: Bedingungen und Modalitäten für das Schuljahr 2026/27


Sehr geehrte Eltern

Gemäss dem Schulgesetz und seinem Reglement können Eltern (nach vorgängiger Benachrichtigung) ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.

Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern informieren die Schule mindestens 1 Woche im Voraus über die Inanspruchnahme eines Jokertages über KLAPP. Bei ausserterminlicher Meldung (< 1 Woche – 7 Tage) wird der Jokertag oder der Jokerhalbtag nicht akzeptiert.  

Die Schülerin oder der Schüler informiert sich bei den Lehrpersonen über den verpassten Schulstoff und holt diesen vor oder nach. Die verpassten Leistungsnachweise werden nach der Rückkehr, gemäss den von der Lehrperson entschiedenen Modalitäten, abgelegt.

An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden:

DatumAnlass9H10H11H
27.08.20261. Schultagxxx
09.09.2026Herbstwanderungxxx
17.09.2026Reservedatum Herbstwanderungxxx
18.09.2026Schulreise 9Hx
11.12.2026Besuch KZ Struthofx
22.01.2027Wintersporttagxxx
19.02.2027Wintersporttag (Reservedatum)xxx
05.02.2027 – VormittagPraktische Übung zum Vorstellungsgesprächx
24.02.2027START! Forum der Berufex
19.05.2027IVE-Ausstellungx
08.07.2027Sporttagxxx

Andere ausserschulische Anlässe, an welchen keine Jokertage bezogen werden können, werden im Verlaufe des Schuljahres noch definiert, wie zum Beispiel:

  • Schulreise
  • Klassenlagerwoche 9H, Projetkwoche 10H, Gesundheitswoche 11: Voraussichtlich vom 7. bis 11. Juni 2027