Berufswahlwoche 10H

Die Organisation der Berufswahlwoche sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler während derselben Woche an vier Tagen schnuppern gehen. Diese Woche findet Ende Januar oder im Februar statt.

In den letzten Jahren zeigte sich jedoch, dass es für viele Lernende zunehmend schwierig wird, für genau diese festgelegte Woche geeignete Schnupperplätze zu finden. Betriebe können oder wollen häufig nur ausserhalb dieses engen Zeitfensters Einblicke ermöglichen. 

Neue Regelung ab 2026/27 

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt deshalb folgende Anpassung: 

Schnuppertage, die während den Fasnachtsferien absolviert werden, werden anerkannt und auf die vier obligatorischen Schnuppertage angerechnet. 

Somit kann die Belastung für die Schülerinnen und Schüler reduziert und gleichzeitig der Zugang zu Schnupperlehren deutlich erleichtert werden. Während der eigentlichen Berufswahlwoche können diese Tage entsprechend durch freie Tage kompensiert werden. Nebst dem üblichen Leitfaden müssen die eventuellen angerechneten Schnuppertage schriftlich belegt werden.